| Jugendschutz |
Gerade den jungen Gästen gegenüber haben wir als Veranstalter eine besondere Verantwortung. Wir bitten Sie deshalb die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Besonders weisen wir auf folgende Regeln hin:
- Kein Einlass zu den Abendveranstaltungen - ausgenommen in Begleitung eines Elternteils - für Jugendliche unter 16 Jahren.
- Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Zutritt zu den Abendveranstaltungen bis längstens 24 Uhr gestattet.
- Erziehungsbeauftragungen werden nicht anerkannt!!!
- Der Erwerb und Genuss von Alkoholischen Getränken ist unter 16 Jahren nicht gestattet.
- Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen branntweinhaltige Getränke nicht erworben und genossen werden.
Die weiteren Regelungen finden Sie übersichtlich dargestellt hier.
Wir bitten Besucher unter 18 Jahren - auch in Begleitung eines Elternteils - den entsprechend gekennzeicheten Eingang "unter 18" zu benutzen. Bitte halten Sie Ihre Ausweispapiere bereit.
