Jugendschutz

Gerade den jungen Gästen gegenüber haben wir als Veranstalter eine besondere Verantwortung. Wir bitten Sie deshalb die Regelungen des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

Besonders weisen wir auf folgende Regeln hin:

  • Kein Einlass zu den Abendveranstaltungen - ausgenommen in Begleitung eines Elternteils - für Jugendliche unter 16 Jahren.
  • Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren ist der Zutritt zu den Abendveranstaltungen bis längstens 24 Uhr gestattet.
  • Erziehungsbeauftragungen werden nicht anerkannt!!!
  • Der Erwerb und Genuss von Alkoholischen Getränken ist unter 16 Jahren nicht gestattet.
  • Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen branntweinhaltige Getränke nicht erworben und genossen werden.

Die weiteren Regelungen finden Sie übersichtlich dargestellt hier.

Wir bitten Besucher unter 18 Jahren - auch in Begleitung eines Elternteils - den entsprechend gekennzeicheten Eingang "unter 18" zu benutzen. Bitte halten Sie Ihre Ausweispapiere bereit.

 

   
© Musikkapelle Durach -MH-